Digitaler-Nachlass

Digitaler-Nachlass

12. April 2019
Laut Schweizer Recht gehören auch Geräte wie Computer oder Smartphone bei einem Todesfall in die Erbmasse. Da diese Ge-räte Passwort-Geschütz sein können, sind diese Geräte, resp. deren Dateninhalt für die Erben zwecklos, sollen diese nicht über Angaben von Passworten verfügen.

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