Dazu gehören zum Beispiel die gewohnte Lebensqualität, der eigene Glaube, Anordnungen betreffend Schmerzmitteln, Chancen und Risiken betreffend dem eigenen Leben oder Gefahren einer Wirkstoff-Abhängigkeit. So kann eine Werteerklärung helfen, den eigenen Willen zu berücksichtigen. Eine solche Erklärung ist jedoch nicht zwingend und hat daher nur fakultativen Charakter.