Ein Vorsorgeauftrag ermöglicht es einer Person, für den Fall ihrer eigenen Handlungsunfähigkeit eine Vertrauensperson zu bestimmen, die in ihrem Sinne handeln und Entscheidungen treffen kann. Der Bevollmächtigte im Vorsorgeauftrag regelt vor allem rechtliche und finanzielle Angelegenheiten der betroffenen Person.
Eine Patientenverfügung hingegen ist eine schriftliche Erklärung einer Person, in der festgelegt wird, welche medizinischen Maßnahmen sie im Falle ihrer eigenen Entscheidungsunfähigkeit wünscht oder ablehnt. Eine Patientenverfügung gibt also konkrete Anweisungen für die medizinische Behandlung und Versorgung im Ernstfall.
Während der Vorsorgeauftrag vor allem rechtliche und finanzielle Belange regelt, fokussiert sich die Patientenverfügung auf medizinische Aspekte und Behandlungsentscheidungen. Beide Instrumente dienen jedoch dazu, sicherzustellen, dass im Falle der eigenen Handlungsunfähigkeit die eigenen Wünsche und Bedürfnisse respektiert und umgesetzt werden.
Es ist ratsam, sowohl einen Vorsorgeauftrag als auch eine Patientenverfügung zu erstellen, um umfassend für den Ernstfall vorzusorgen. Durch klare Regelungen in beiden Dokumenten kann sichergestellt werden, dass sowohl die rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten als auch die medizinischen Behandlungsentscheidungen im Sinne der betroffenen Person getroffen werden.
Der Vorsorgeauftrag eignet sich dafür mehrere Bereiche abzudecken. Die Patientenverfügung beschränkt sich in der Regel auf Fragen zu medizinischer oder pflegerischer Behandlung.
Vorsorgeauftrag
Patientenverfügung
Bestellen Sie die gesamte Artikelreihe zu Themen rund um die persönliche Vorsorge für den Todesfall. Gerne senden wir Ihnen den Text kostenlos im PDF-Format zu.
Lassen Sie sich umfassend und kompetent Beraten und rufen Sie an:
curo GmbH, Tel.: 071 / 952 62 09; Email: info@curo-gmbh.ch