3.1 Die Werteerklärung

5. April 2025
Auf einem Beiblatt zur Patientenverfügung kann dargelegt werden, von welchen Überlegungen man sich im Normalfall leiten lässt. Dazu gehört zum Beispiel die gewohnte Lebensqualität, der eigene Glaube, Anordnungen betreffend Schmerzmittel, Chancen und Risiken betreffend das eigene Leben oder Gefahren einer Wirkstoff-Abhängigkeit.

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