Gemeinsames Bankkonto im Todesfall: Was passiert mit dem Geld?
Ein gemeinsames Bankkonto kann im Falle eines Todesfalls einige rechtliche Fragestellungen aufwerfen. Wenn eine Person, die ein gemeinsames Bankkonto mit einer anderen Person hatte, verstirbt, gibt es verschiedene Szenarien, die eintreten können.
Rechte und Pflichten bei einem gemeinsamen Bankkonto
Bei einem sogenannten Oder-Konto, auf dem beide Kontoinhaber als Gesamtschuldner gelten, hat der Überlebende in der Regel weiterhin vollen Zugriff auf das Konto. Das bedeutet, dass der Überlebende auch nach dem Tod des anderen Kontoinhabers weiterhin uneingeschränkt über das Geld verfügen kann.
Erbrechtliche Aspekte
Erbrechtlich gesehen kann das Geld auf einem gemeinsamen Bankkonto zum Nachlass des verstorbenen Kontoinhabers gehören. Es muss beachtet werden, dass das Geld auf dem gemeinsamen Bankkonto nicht automatisch dem Überlebenden gehört, sondern grundsätzlich Teil des Nachlasses des Verstorbenen sein kann.
Vorgehen im Todesfall
Im Todesfall ist es ratsam, das Kreditinstitut über den Tod des Kontoinhabers zu informieren. Oft wird eine Kopie der Sterbeurkunde benötigt. In einigen Fällen kann das Konto eingefroren werden, bis die erbrechtliche Situation geklärt ist. Es empfiehlt sich, rechtzeitig die Erbrechtslage zu klären und gegebenenfalls notwendige Schritte einzuleiten, um das gemeinsame Bankkonto angemessen zu regeln.
Es ist wichtig, im Vorfeld klare Absprachen zu treffen und gegebenenfalls eine Verfügung zu treffen, wie mit dem gemeinsamen Bankkonto im Todesfall umgegangen werden soll. Eine Regelung kann beispielsweise im Testament festgehalten werden, um sicherzustellen, dass der Wille des Verstorbenen respektiert wird.
Es ist ratsam, sich frühzeitig mit dem Thema des gemeinsamen Bankkontos im Todesfall auseinanderzusetzen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Aspekte angemessen berücksichtigt werden.
Fazit
Ein gemeinsames Bankkonto im Todesfall kann verschiedene rechtliche Fragestellungen aufwerfen. Um Unklarheiten und Streitigkeiten zu vermeiden, ist es wichtig, im Vorfeld klare Regelungen zu treffen und gegebenenfalls professionelle Beratung hinzuzuziehen. Durch eine rechtzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema und eine klare Regelung kann sichergestellt werden, dass im Ernstfall alles geordnet und im Sinne der Beteiligten abgewickelt wird.
Es empfiehlt sich daher, sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen, erbrechtlichen Aspekte und Möglichkeiten der Regelung eines gemeinsamen Bankkontos im Todesfall zu informieren und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um für Klarheit und Sicherheit zu sorgen.
Gemeinschaftskonten lauten auf mehrere Personen, die einzeln über das Guthaben verfügen können – grundsätzlich auch über den Tod des anderen Inhabers hinaus.
Nun fällt jedoch der Vermögensteil, der dem Verstorbenen gehört, in den Nachlass.
Das bedeutet: Es könnten Pflichtteile verletzt sein, wenn die Bank das Konto auf Geheiss des überlebenden Ehegatten aufhebt oder Belastungen duldet. Mit der Sperre und der Forderung nach einem Erbschein will die Bank verhindern, dass andere Erben sie später belangen.
Die meisten Banken sind aber kulant, wenn man weiterhin Bezüge für den Haushalt und die Bestattungskosten tätigt. Am besten sucht man mit der Bank direkt eine Lösung und bespricht mit ihr, in welchem Rahmen man bis zum Erhalt des Erbscheins Überweisungen und Bezüge vornehmen kann.
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