Digitaler-Nachlass

12. Digitaler-Nachlass

31. Januar 2025
Wenn Sie denken, dass ein «Digitaler Nachlass» für Sie nicht in Betracht gezogen werden muss, bedenken Sie was Sie alles auf Ihren Geräten (Handy, Computer, Tablet usw.) gespeichert haben. Oft werden wertvolle Erinnerungen wie zum Beispiel Fotos auf eben diesen Geräten gespeichert.

Digitaler Nachlass: Was passiert mit unseren digitalen Spuren nach dem Tod?

In der heutigen digitalen Welt hinterlassen wir alle eine Vielzahl von digitalen Spuren - sei es in Form von E-Mails, Social-Media-Konten, Online-Fotos, Cloud-Speicher oder anderen digitalen Informationen. Der Umgang mit dem digitalen Nachlass, also all diesen Daten und Accounts, nach dem Tod einer Person, wird immer wichtiger.

Wie kann der digitale Nachlass geregelt werden?

Es ist ratsam, bereits zu Lebzeiten Vorsorge zu treffen und den digitalen Nachlass zu regeln. Dazu gehört beispielsweise die Erstellung einer Liste mit sämtlichen Online-Konten, Passwörtern und Zugangsdaten sowie die Festlegung eines digitalen Testaments, in dem festgelegt wird, was mit den digitalen Daten nach dem Tod geschehen soll. Man kann beispielsweise eine Vertrauensperson benennen, die nach dem eigenen Tod den digitalen Nachlass verwalten soll. Es ist wichtig, klare Anweisungen darüber zu geben, ob bestimmte Accounts gelöscht, weitergeführt oder bestimmte Daten freigegeben werden sollen.

Rechtliche Situation in Bezug auf den digitalen Nachlass

Die rechtliche Situation bezüglich des digitalen Nachlasses ist in vielen Ländern noch nicht abschließend geklärt. Es ist daher ratsam, sich über die jeweiligen gesetzlichen Regelungen und Datenschutzbestimmungen zu informieren.

Es gibt bereits Dienstleister, die sich auf die Verwaltung des digitalen Nachlasses spezialisiert haben und dabei helfen können, den Überblick über die eigenen digitalen Spuren zu behalten und diese entsprechend zu regeln.

Ein bewusster Umgang mit dem digitalen Nachlass kann dazu beitragen, den Hinterbliebenen Klarheit und Unterstützung in einer ohnehin schon schwierigen Zeit zu bieten. Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um den eigenen digitalen Nachlass geordnet zu hinterlassen.

Durch die zunehmende Digitalisierung und die immer größere Bedeutung von Online-Diensten wird der Umgang mit dem digitalen Nachlass in Zukunft wohl noch an Relevanz gewinnen. Es lohnt sich daher, sich rechtzeitig mit diesem Thema zu beschäftigen und dafür zu sorgen, dass die eigenen digitalen Spuren im Sinne der eigenen Wünsche und Vorstellungen verwaltet werden.

Laut Schweizer Recht gehören auch Geräte wie Computer oder Smartphone bei einem Todesfall in die Erbmasse. Da diese Geräte Passwort-Geschütz (ach Face-ID) sein können, sind diese Geräte, resp. deren Dateninhalt für die Erben zwecklos, sollen diese nicht über Angaben von Passworten verfügen. So empfehlen wir, bereits bei den Vorbereitungen für den «Fall der Fälle» eine Passwortliste zu erstellen, welche den Hinterbliebenen den Zugang zu den einzelnen Portalen freigibt.

Bei Verschieden Anbieter (zB Facebook) kann ein Nachlasskontakt hinterlegt werden. Das heisst eine Vertrauensperson (sollte ebenfalls über einen Facebook-Account verfügen) kann benannt werden, welche informiert wird, sollte das betreffende Konto in den Gedenkenzustand versetzt werden. Auch hier sollte die eingesetzte Vertrauensperson informiert werden.

Das Passwort des persönlichen Computers, sollte er PW-geschützt sein, sollte in jedem Fall hinterlegt resp. ausgeschrieben werden.

Eine Passwortliste empfiehlt sich für Mails, Soziale Medien und genereller Geräteschutz.

Wenn Sie nun denken, dass ein «Digitaler Nachlass» für Sie nicht in Betracht gezogen werden muss, bedenken Sie was Sie alles auf Ihren Geräten (Handy, Computer, Tablet usw.) gespeichert haben. Oft werden wertvolle Erinnerungen wie zum Beispiel Fotos auf eben diesen Geräten gespeichert. Weiter ist zu bedenken, dass immer häufiger auf Digitale Konten (Einkaufsplattformen, Social Media) zugegriffen wird, elektronische Gutscheine noch Gültigkeit besitzen und Freundschaften (zB via Facebook) geschlossen wurden.

Es ist auch üblich, dass Banken und Versicherungen u.a. Tools anbieten welche das Verwalten von Konti und Guthaben (Achtung. Auch Handelsplattformen wie Swissquote nicht vergessen) leicht machen und nach einem Unglück zumindest überwacht werden sollten. Es ist anzunehmen, dass gerade Finanzanbieter die Konten schliessen, sollten Sie vom Todesfall eines Kunden Kenntnis genommen haben. Dies ist aber bei den Sozialen Medien (Facebook) nicht automatisch der Fall. Hier müssen die Hinterbliebenen selber handeln.

Persönliche Erfahrungen:

Immer wichtiger (in dieser computerüberfluteten Zeit) wird es auch an den Digitalen Nachlass zu denken. Es machte jüngst die Geschichte die Runde, dass ein Bitcoin-Millionär es versäumt hatte, sein Passwort für das entsprechende Wallet zu notieren resp. weiterzugeben. Ergo ist dann auch der Zugriff auf ein Millionenerbe nicht möglich. Aber nicht nur Bitcons sondern auch vermeintlich «triviale» Angelegenheiten benötigen oftmals ein Passwort um «Eintritt» zu erhalten. Erstellen Sie eine Passwortliste und deponieren Sie diese an einem sicheren, jedoch für Hinterbliebene, zugängliche Ort. Gerade in den ersten Tagen resp. Wochen nach einem Todesfall sind soziale Dienstleistungen (Facebook usw.) als eben auch Emails noch in regem Gebrauch. Melden Sie die verstorbene Person in jedem Falle ab und lassen den entsprechenden Empfänger über den Tod der Person wissen.

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