10.1 Teilrevision ZGB

28. März 2025
Nach der Teilrevision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches ZGB sind seit dem 1. Januar 2013 im Abschnitt «Erwachsenenschutz» folgende Bereiche gestärkt: - Selbstbestimmungsrecht - Solidarität in der Familie und - Schutz urteilsunfähiger Personen.

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